….neues vom ehrenwerten Haus
Im ehrenwerten Haus kochen die Emotionen hoch. Der Vermieter ist aufgewacht, leider oder wie einige es sehen G´tt sei Dank ,ist er nicht völlig wach, aber zumindest dem , bei ihm normalerweise üblichen Tiefschlaf, entrissen.
Wir bemerkten es, als uns Post von ihm erreichte.
Es wurde im dem Schreiben auf die Einhaltung des wöchentlichen Putzgebotes hingewiesen. Unter Androhung gar fürchterlicher Strafen mit dem absoluten Höhepunkt der Kündigung, weist also der Vermieter darauf hin, das Putzen integraler Bestandteil der Hausordnung und damit des Mietvertrages jeder im ehrenwerten Haus wohnenden Partei ist.
Wäre ja auch schön, wenn der Vermieter dann seine fürchterlichen Strafen fürs nicht putzen auch einmal konsequent gegen jedermann durchsetzten würde.
Er setzt schon durch, nur an Konsequenz , da mangelt es ihm erheblich.
Seine Aufmerksamkeit entgeht nämlich leider völlig, daß in unserer Verfassung, dem Grundgesetz, ein Gleichbehandlungsgrundsatz verankert ist.
Dort steht nicht, und ich habe das ganze Grundgesetz gelesen“die Kinder Allahs sind gleicher und haben besondere Rechte“ von den Kindern Allahs waren die Mütter und Väter des Grundgesetzes weit entfernt..deshalb wurden und werden die auch nicht im Grundgesetz erwähnt .
Nur im ehrenwerten Haus hat das Grundgesetz ja nicht unbedingt Geltung. Und Allah hat, wie die eine Partei des ehrenwerten Hauses der anderen glaubhaft zu vermitteln versucht, seinen Kindern erklärt ,sie seien das auserwählte Volk, waren das nicht ursprünglich… aber lassen wir das , und deshalb würden für sie die Kinder Allahs besondere Rechte gelten.
Weshalb bei der Androhung der fürchterlichen Strafen seitens des Vermieters unsere Kinder Allahs ganz sicher nicht gemeint sein können, verkünden sie.
Man wird sehen. Er gab uns die Zeit, von der Eile hat er nichts gesagt.
Die Parteien des ehrenwerten Hauses sind bereits auf dem Kriegspfad. Wer putzt wer nicht und was passiert nun mit dem der nicht? Es werden bereits die ersten Fallen ausgelegt um ganz sicher zu sein, das man sieht wer hat und wer nicht.
Wortgestoeber
Was fürn Arsch 😁
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Falscher Weg.
Wenn nicht geputzt wird, bestellt der Vermieter eine Putzkolonne und darf die Kosten natürlich auf die Mieter (Alle) umlegen.
So einfach ist das.
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Nicht ganz der
Gesetzgeber sieht vor es müssen alle Meter für so eine Maßnahme ihre Zustimmung geben, sonst hätte unser Vermieter das liebend gern schon gemacht, geht aber nicht. Und wollen wir auch nicht, denn da müßten wir ja auch zahlen und wir putzen.
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Das ist mir neu, dass das nicht geht, weil es gesetzlich nicht zulässig ist. Hast du dazu eine Referenz ?
Wenn der Mieter seinen Pflichten nicht nachkommt, gibt es immer noch die Möglichkeit einer Abmahnung und im nächsten Schritt die Kündigung.
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Abmahnung und Kündigung ja , damit droht der Vermieter ja auch, aber Dein Vorschlag ,mein Vermieter hat mir mal erklärt das so eine Idee zu seinem bedauern nicht funktioniert..und rechtlich ist der meist ganz fit
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Schon gefunden:
http://www.mieterbund.de/index.php?id=548
In diesem Fall also den Vermieter einschalten, dass die Pflicht durchgesetzt wird und ggf. das eine Stockwerk/Flur von extern geputzt wird oder ein anderer Mieter das gegen Bezahlung übernimmt. Die Kosten übernimmt dann der säumige Mieter.
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Stimmt versuch es mal bei unseren Lieben „Kindern Allahs“..wenn du Erfolg hast, der Vermieter sichert Dir ewige Dankbarkeit zu.
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An die „Kindern Allahs“ wird nicht vermietet. Punkt.
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Moin moin …habe dich auserwählt 😉 https://w8screens.wordpress.com/2016/07/16/jahrestag-and-award/
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